Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Betreuung und/oder Qualifizierung wissenschaftlichen Nachwuchses an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Mit diesem Datenschutzhinweis möchte die Friedrich-Schiller-Universität gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1, 07743 Jena
vertreten durch den Präsidenten
E-Mail: praesident@uni-jena.de
Dr. Stefanie Buchmann
Rechtsamt
Fürstengraben 1, 07743 Jena
E-Mail: datenschutz@uni-jena.de
a) Verarbeitungszwecke
Der Zweck der Datenverarbeitung durch die Graduierten-Akademie der FSU besteht allgemein in der Erfüllung hochschulrechtlicher Aufgaben nach dem Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG).
Zu diesen Aufgaben gehören:
b) Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen zu den vorgenannten Zwecken ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Thüringer und sonstigen
Hochschulrechts:
Die personenbezogenen Daten werden in der Regel nicht an Dritte weitergegeben. Im Rahmen von Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder anderen Hochschulen können die Daten von Angehörigen dieser Einrichtungen der jeweiligen Verwaltung (jeweils ein bis zwei Personen) gegenüber offengelegt werden. Im Falle behördlicher oder gerichtlicher Anordnung werden die Daten gegenüber Behörden und Gerichten offengelegt.
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der unter 3. genannten Aufgaben erforderlich ist und anschließend den Vorgaben der DSGVO entsprechend gelöscht. Insbesondere die Evaluations- und Berichtszwecke erfordern eine mehrjährige Speicherung der Daten, auch nach dem Ausscheiden aus der FSU.
Als Betroffene einer Datenverarbeitung haben Sie die nachfolgend aufgeführten, gesetzlichen Rechte.
Zu beachten ist, dass nur das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) voraussetzungslos gewährt werden. Die weiteren Rechte können nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Gemäß § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 3 ThürHG sind Promovierende, Postdocs und Gastwissenschaftler/innen als Mitglieder bzw. Angehörige der Universität verpflichtet, ihre Daten bereitzustellen, damit die FSU ihre gesetzlichen Hochschulaufgaben erfüllen kann.