Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Betreuung und/oder Qualifizierung wissenschaftlichen Nachwuchses an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Mit diesem Datenschutzhinweis möchte die Friedrich-Schiller-Universität gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1, 07743 Jena
vertreten durch den Präsidenten
E-Mail: praesident@uni-jena.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Dr. Stefanie Buchmann
Rechtsamt
Fürstengraben 1, 07743 Jena
E-Mail: datenschutz@uni-jena.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

a) Verarbeitungszwecke
Der Zweck der Datenverarbeitung durch die Graduierten-Akademie der FSU besteht allgemein in der Erfüllung hochschulrechtlicher Aufgaben nach dem Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG).

Zu diesen Aufgaben gehören:

  • Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses auch unter Aspekten der Chancengleichheit (Gleichstellung, Vielfalt-Ansatz, Behinderung/Barrierefreiheit)
  • Qualitätssicherung und Evaluation
  • Berichtswesen zu den Qualifizierungs- und Arbeitsbedingungen
  • Information der universitären und außeruniversitären Öffentlichkeit über die Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Hochschulvergleich
  • Hochschulforschung

b) Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen zu den vorgenannten Zwecken ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Thüringer und sonstigen Hochschulrechts:

  • § 5 Abs. 6 ThürHG (Förderung des wiss. Nachwuchses)
  • § 9 ThürHG (Qualitätssicherung, Evaluation)
  • § 10 ThürHG, §§ 2-5 Thüringer Hochschul-Datenschutzverordnung, §§ 3-6 Hochschulstatistikgesetz (Berichtswesen)
  • § 5 Abs. 13 ThürHG (Information der Öffentlichkeit)
  • § 5 Abs. 1 ThürHG (Hochschulforschung)

4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden in der Regel nicht an Dritte weitergegeben. Im Rahmen von Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder anderen Hochschulen können die Daten von Angehörigen dieser Einrichtungen der jeweiligen Verwaltung (jeweils ein bis zwei Personen) gegenüber offengelegt werden. Im Falle behördlicher oder gerichtlicher Anordnung werden die Daten gegenüber Behörden und Gerichten offengelegt.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der unter 3. genannten Aufgaben erforderlich ist und anschließend den Vorgaben der DSGVO entsprechend gelöscht. Insbesondere die Evaluations- und Berichtszwecke erfordern eine mehrjährige Speicherung der Daten, auch nach dem Ausscheiden aus der FSU.

6. Rechte der betroffenen Personen

Als Betroffene einer Datenverarbeitung haben Sie die nachfolgend aufgeführten, gesetzlichen Rechte.

  • a) Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO)
  • b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • c) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • f) Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
  • g) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Zu beachten ist, dass nur das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) voraussetzungslos gewährt werden. Die weiteren Rechte können nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

7. Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten

Gemäß § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 3 ThürHG sind Promovierende, Postdocs und Gastwissenschaftler/innen als Mitglieder bzw. Angehörige der Universität verpflichtet, ihre Daten bereitzustellen, damit die FSU ihre gesetzlichen Hochschulaufgaben erfüllen kann.